Vorbemerkungen:

Bei der Buchung einer Ferienwohnung handelt es sich um einen Mietvertrag im Sinne der §§ 535 BGB. Sämtliche reisevertraglichen Bestimmungen kommen daher nicht zur Anwendung, da keine Gesamtheit von Reiseleistungen angeboten wird. Ich bin ausschließlich als Vermieterin tätig.

1. Mietvertrag

Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt durch die Reservierung des Gastes (Mieters) schriftlich, mündlich,bzw. fernmündlich oder durch E-Mail und deren Annahme durch mich (Vermieterin) und ist befristet. Nach der Annahme - die nur schriftlich per Post oder durch E-Mail erfolgen kann - versende ich an den Gast eine Reservierungsbestätigung, aus der sich die wesentlichen Daten des geschlossenen Vertrages ergeben. Die Versendung der Reservierungsbestätigung gilt als Annahmeerklärung. Nach dem Eingang der Anzahlung wird eine Buchungsbestätigung versendet. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung in Nebenpunkten vom Inhalt des geschlossenen Vertrages ab, ist die Buchungsbestätigung maßgeblich, es sei denn der Gast widerspricht dieser binnen einer Woche nach deren Erhalt. Der Widerspruch hat jedoch keinen Einfluss auf den Vertragsschluss als solchen.