Vorbemerkungen:
Bei der Buchung einer Ferienwohnung handelt es sich um einen Mietvertrag
im Sinne der §§ 535 BGB. Sämtliche reisevertraglichen Bestimmungen
kommen daher nicht zur Anwendung, da keine Gesamtheit von
Reiseleistungen angeboten wird. Ich bin ausschließlich als Vermieterin tätig.
1. Mietvertrag
Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt durch die Reservierung des Gastes
(Mieters) schriftlich, mündlich,bzw. fernmündlich oder durch E-Mail und deren
Annahme durch mich (Vermieterin) und ist befristet. Nach der Annahme - die
nur schriftlich per Post oder durch E-Mail erfolgen kann - versende ich an den
Gast eine Reservierungsbestätigung, aus der sich die wesentlichen Daten
des geschlossenen Vertrages ergeben. Die Versendung der
Reservierungsbestätigung gilt als Annahmeerklärung. Nach dem Eingang der
Anzahlung wird eine Buchungsbestätigung versendet.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung in Nebenpunkten vom Inhalt des
geschlossenen Vertrages ab, ist die Buchungsbestätigung maßgeblich, es sei
denn der Gast widerspricht dieser binnen einer Woche nach deren Erhalt.
Der Widerspruch hat jedoch keinen Einfluss auf den Vertragsschluss als
solchen.